Grundstücksrecht

Erwerb und Veräußerung von Immobilien sind häufig von existenzieller Bedeutung und immer wieder mit Risiken verbunden. Frühzeitige Beratung – vor allem bei der individuellen Vertragsgestaltung – hilft, Risiken zu minimieren.
Aus diesem Grunde nehmen wir an Vertragsverhandlungen teil, beraten hinsichtlich der Vertragsinhalte und fertigen den Bedürfnissen der Parteien angepasste Verträge. Ebenso unterziehen wir vorgelegte Vertragsentwürfe einer kritischen Prüfung und begleiten unsere Mandanten im Bedarfsfall zu den Beurkundungen.
In gleicher Weise vertreten und unterstützen wir bei grundbuchrechtlichen Fragen, Ansprüchen wegen Mängeln und erforderlichenfalls bei der Rückabwicklung von Grundstücksverträgen. Zu unserem Leistungsspektrum gehört schließlich auch die Gestaltung von Erbbaurechts- und Dienstbarkeitsverträgen.

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Kommunalrecht

Das Kommunalrecht bildet einen wichtigen Grundlagen- und Querschnittsbereich, nicht nur für die Tätigkeit kommunaler Unternehmen. Auch private Unternehmen können z.B. im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren oder bei Zusammenarbeit mit kommunalen Geschäftspartnern mit kommunalrechtlichen Problemstellungen berührt werden. Die Betreuung unserer Mandanten schließt daher eine umfassende Beratung in allen relevanten Bereichen des Kommunalrechts mit ein. Darüber hinaus werden Kommunen und Zweckverbände sowie Aufsichtsbehörden in allen Fragen des Kommunalrechts beraten. Dies umfasst insbesondere das Kommunalverfassungsrecht, das Haushaltsrecht und Probleme der kommunalen Zusammenarbeit. Wir unterstützen kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Durchsetzung ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte und beraten sie bei der Führung ihrer Unternehmen bzw. Verwaltung ihrer Beteiligungen.

Öffentliches Abgabenrecht

Die finanzielle Beteiligung der Bürger an den Aufwendungen des Staates für die Erfüllung von Pflichtaufgaben und für freiwillige Leistungsangebote findet ihre rechtliche Grundlage im öffentlichen Abgabenrecht. Wir beraten Kommunen, Zweckverbände und Versorgungsunternehmen sowie – im Einzelfall – auch Abgabenschuldner in allen Fragen rund um das öffentliche Abgabenschuldverhältnis. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung von Kommunen, Verbänden und Versorgungsunternehmen vor und während der konkreten Abgabenerhebung sowie in der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung der erlassenen Verwaltungsakte und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Ein zweiter Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung und Beratung von privat-rechtlich ausgestalteten Struktur- und Entgeltmodellen sowie deren Um- und Durchsetzung in der Praxis. Schließlich beraten wir staatliche Institutionen und Abgabenschuldner im Zusammenhang mit Sonderabgaben, bspw. dem Wasserentnahmeentgelt oder der Abwasserabgabe.

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Recht der Ver- und Entsorgung, Energierecht

Das Recht der Versorgungswirtschaft wird geprägt vom Spannungsfeld freier Märkte und staatlicher Regulierungs- oder Gewährleistungsverantwortung. Neben den verfassungsrechtlichen Grundsätzen sind gleichzeitig die Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts, des Vergaberechts, des Kartell- und Gesellschaftsrechts bzw. weitere privatrechtliche Grundlagen zu berücksichtigen. Unsere langjährige Beratung und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und Verbänden der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Energieversorgung umfasst sowohl die Bildung rechtlicher Versorgungsstrukturen (Gründung klassischer Zweckverbände, Errichtung öffentlich-privater Mischformen) als auch die Ausgestaltung von Benutzungs- und Entgeltverhältnissen und die Durchsetzung von Entgeltansprüchen. Wir unterstützen außerdem bei der Entwicklung und Umsetzung unternehmerischer Strategien in dem sich verändernden rechtlichen Umfeld und begleiten Privatisierungsprozesse in allen Phasen. Dazu erarbeiten wir z.B. Privatisierungsvereinbarungen bzw. Ver- und Entsorgungsverträge, begleiten Vertragsverhandlungen oder unterstützen bei Projektpräsentationen in öffentlichen Anhörungen. Ferner beraten und vertreten wir Vorhabenträger und Zulassungsbehörden in Genehmigungsverfahren und vor Gericht.

Referenzen:

  • Basalt-Actien-Gesellschaft Hartsteinwerke Bayern-Mitteldeutschland
  • GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH
  • Heidelberger Sand und Kies GmbH
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
  • Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
  • ROMONTA GmbH
  • Schwalm-Eder-Kreis
  • Lausitz Energie Bergbau AG
  • Zoo Leipzig GmbH

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