Das Verfassungsrecht ist die maßgebliche Grundlage unserer gesamten Rechtsordnung. Das gilt nicht nur für die Arbeit öffentlicher Unternehmen oder Körperschaften, sondern auch für öffentliche Planungs- oder Zulassungsentscheidungen, die private Unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit benötigen. Staatliche Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit können oft nur unter Berufung auf verfassungsrechtliche Garantien abgewehrt werden. Die Entwicklung tragfähiger Lösungsansätze muss daher auch die Strukturen des Verfassungsrechts berücksichtigen und einbeziehen. Die Betreuung und Beratung unserer Mandanten schließt deshalb alle relevanten Bereiche des Verfassungsrechts wie auch die Vertretung vor den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder mit ein.

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Referenzen:

  • Lausitz Energie Bergbau AG
  • Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
  • Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW