Auf eine besondere Expertise können wir im Recht der Rohstoffgewinnung (Bergrecht) verweisen. Während unserer inzwischen mehr als 25-jährigen Beratungspraxis haben wir zahlreiche Bergbautreibende beraten und in Berechtsamsangelegenheiten, Zulassungsverfahren für Rahmen-, Haupt-, Sonder- oder Abschlussbetriebspläne oder Grundabtretungs- und Besitzweisungsverfahren gegenüber den zuständigen Bergbehörden sowie in gerichtlichen Verfahren vertreten. An der Herbeiführung wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen zum Bergrecht waren wir beteiligt (z.B. BVerfG, 17.12.2013, Az. 1 BvR 3139/08; 1 BvR 3386/08 (Garzweiler); BVerwG, 12.06.2002, Az. 7 C 2.02 und 7 C 3.02). Aufgrund dessen verfügen wir über reichhaltige Erfahrungen in allen relevanten Bereichen der Rohstoffgewinnung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Fragen des Naturschutzes, des Wasser- und Immissionsschutzrechtes oder des Bodenschutzrechtes. Weiterhin profitieren unsere Mandanten auch in diesem Kontext von unserer Spezialisierung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, bspw. bei der landesplanerischen Absicherung von Lagerstätten und betrieblichen Standorten und unserem Verständnis für bergtechnische und wirtschaftliche Aspekte. Schließlich befassen wir uns auch wissenschaftlich mit Fragen des Bergrechts und seiner Fortentwicklung.

© Dr. Dammert & Steinforth

Referenzen:

  • Lausitz Energie Bergbau AG
  • ROMONTA GmbH
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
  • Basalt-Actien-Gesellschaft Hartsteinwerke Bayern-Mitteldeutschland
  • Heidelberger Sand und Kies GmbH
  • Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
  • Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW
  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
  • CASEA GmbH