Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie von privaten und öffentlichen Investoren im öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Unsere Beratung erstreckt sich von raumordnungsrechtlichen Fragen über die bauplanungsrechtliche Vorbereitung von Projekten und die Durchführung der notwenigen fachplanerischen Zulassungsverfahren bis hin zur ggf. notwendigen Enteignung von Grundstücken für die Vorhabenrealisierung.

Fachplanungsrecht (Planfeststellung/Plangenehmigung)

Komplexe Infrastruktur- und Industrievorhaben durchlaufen fachplanerische Zulassungsverfahren, welche alle relevanten Zulassungs- und Genehmigungsfragen bündeln und – mit integrativem Ansatz – einer Konfliktlösung zuführen sowie über etwaige Schutz- und Entschädigungsansprüche und die Zulässigkeit von Enteignungen entscheiden. Nicht selten handelt es sich um außerordentlich umstrittene Großvorhaben. Hier beraten und vertreten wir Vorhabenträger und Zulassungsbehörden sowohl in verfahrensrechtlicher wie auch in materiell-rechtlicher Hinsicht, wobei sich insbesondere unsere langjährigen Erfahrungen und unser umfassendes know-how in anderen Rechtsgebieten, speziell im Umweltrecht, für die Mandanten auszahlt.

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Raumordnung und Landesplanung

Bereits im Vorfeld der Vorhabenszulassung besitzen Raumordnung und Landesplanung aufgrund der vielfältigen, teils miteinander konkurrierenden Raumnutzungsansprüche und zunehmend geringerer Flächenverfügbarkeit große Bedeutung für vorhabenbezogene Standortentscheidungen. Wir beraten und vertreten in diesem Kontext sowohl die öffentlichen Planungsträger wie auch private und öffentliche Vorhabenträger während des Planungsprozesses, in Normenkontrollverfahren oder bei Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren.

Bauleitplanung, Bauordnung, Denkmalschutz

Nicht minder von Bedeutung sind die Ebene der Bauleitplanung und die bauordnungs- und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben. Kommunale Planungsträger werden von uns bei der Realisierung und Verteidigung ihrer Bauleitplanungen umfassend betreut. Wir unterstützen nicht nur bei der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte und der Vorbereitung erforderlicher Entscheidungen, sondern – in enger Zusammenarbeit mit Planern und Fachgutachtern – auch bei der Bewältigung von planerischen Konflikten (bspw. in immissionsschutzrechtlicher oder naturschutzrechtlicher Hinsicht). Oftmals werden wir bereits bei der Aufstellung vorbereitender Planungen und Konzepte hinzugezogen, um künftige Bauleitplanungen im Interesse unserer Mandanten zu optimieren und von Beginn an rechtlich abzusichern. Selbstverständlich gehört auch die Beratung bei der Verhandlung und beim Abschluss städtebaulicher Verträge dazu. Daneben begleiten wir Bauherren und Vorhabenträger bei der Planung, Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen einschließlich Fragen der Bodenordnung, der Erschließung und des Denkmalschutzes.

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Referenzen:

  • Basalt-Actien-Gesellschaft Hartsteinwerke Bayern-Mitteldeutschland
  • Heidelberger Sand und Kies GmbH
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
  • Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
  • Regionale Planungsgemeinschaft Halle
  • TREUCON Management Immobilien GmbH
  • CASEA GmbH