Vergaberecht
Das Vergaberecht zählt zu den ausgewiesenen Kernbereichen unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter im Rahmen vergaberechtlicher Verfahren. Die Betreuung öffentlicher Auftraggeber umfaßt das gesamte Verfahren von der Ausschreibung/Vertragsgestaltung, der Angebotswertung bis zum Zuschlag sowie der „Abwehr“ von Kontrollanträgen. Dabei arbeiten die Spezialisten des öffentlichrechtlichen und des zivilrechtlichen Referates eng zusammen.
Die Bieter vergaberechtlicher Verfahren werden in jeder Phase der Teilnahme von der Angebotserstellung bis zum Zuschlag beratend begleitet. Soweit erforderlich, schützen wir die Interessen unserer Mandanten im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren sowohl im nichtförmlichen Bereich unterhalb, als auch in den förmlichen Nachprüfungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte.