Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht ist die maßgebliche Grundlage der Anwendung des öffentlichen Rechts. Das gilt nicht nur für die Arbeit öffentlicher Unternehmen oder Körperschaften, sondern auch für öffentliche Planungs- oder Zulassungsentscheidungen, die private Unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit benötigen. Staatliche Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit können oft nur unter Berufung auf verfassungsrechtliche Garantien abgewehrt werden. Die Entwicklung tragfähiger Lösungsansätze muss daher auch die Strukturen des Verfassungsrechts berücksichtigen und einbeziehen. Die Betreuung und Beratung unserer Mandanten schließt alle relevanten Bereiche des Verfassungsrechts ebenso mit ein, wie die Vertretung vor den Verfas-sungsgerichten.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Dammert
Rechtsanwalt Dr. Rieger