Ver-/Entsorgungsrecht

Das Recht der Versorgungswirtschaft eröffnet in besonderem Maße das Spannungsfeld freier Märkte und notwendiger staatlicher Regulierungs- oder Gewährleistungsverantwortung. Neben den kommunal- bzw. verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Ver- und Entsorgung sind gleichzeitig die Vorgaben des Vergaberechts, des Kartell- und Gesellschaftsrechts bzw. weitere privatrechtliche Grundlagen zu berücksichtigen.

Unsere langjährige Beratung und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und Verbänden der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Energieversorgung umfaßt sowohl die Bildung rechtlicher Versorgungsstrukturen (Gründung klassischer Zweckverbände, Errichtung öffentlich-privater Mischformen) als auch die Ausgestaltung von Benutzungs- und Entgeltverhältnissen und die Durchsetzung von Entgeltansprüchen. Wir unterstützen außerdem bei der Entwicklung und Umsetzung unternehmerischer Strategien in dem sich verändernden rechtlichen Umfeld und begleiten Privatisierungsprozesse in allen Phasen. Dazu erarbeiten wir z.B. Privatisierungsvereinbarungen bzw. Ver- und Entsorgungsverträge, begleiten Vertragsverhandlungen oder unterstützen bei Projektpräsentationen in öffentlichen Anhörungen.

Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dammert
Rechtsanwältin Tolkmitt
Rechtsanwalt Dr. Rieger