Umweltrecht
Das Umweltrecht kann alle Arten unternehmerischer Vorhaben in erheblichem Maße betreffen und deren Umsetzung beeinflussen. Dies gilt vor allem für das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht, das Naturschutzrecht sowie die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Projekten. Das Umweltrecht - einschließlich seiner aktuellen Entwicklungen des “integrierten Umweltschutzes“ - ist daher ein besonderes Spezialisierungsgebiet der Kanzlei.
Vorhabenträger und Anlagenbetreiber werden in enger fachübergreifender Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros und Fachgutachtern beraten. Dabei sehen wir unsere Aufgabe in der Herausarbeitung und Lösung rechtlicher Probleme zur Realisierung des Vorhabens. Ziel ist die Transformation technischer und wirtschaftlicher Vorgaben in realisierbare Umsetzungsstrategien. Erforderliche Genehmigungen sollen zeitnah, rechtssicher und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Anforderungen erteilt, Auflagen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Dafür schaffen wir eine gemeinsame Verständigungsebene zwischen dem Vorhabenträger, den technischen Beratern und den Genehmigungs-behörden.