Privates Baurecht
Ein Bauvorhaben durchläuft beginnend mit dem Entschluß zu seiner Durchführung mehrere Phasen, von der Planung über die Umsetzung des Vorhabens bis hin zur Mängelbeseitigung, denen eine Vielzahl indifferenter rechtlicher Probleme immanent ist. Unsere anwaltliche Vertretung beginnt daher mit der vorausschauenden und umfassenden Gestaltung der Bauverträge in der Planungs- und Ausführungsphase. Wir beraten und betreuen während der Bauablaufphase, der Bauabnahme und der sich daran anschließenden Gewährleistungsphase in dem Bestreben mögliche Streitigkeiten - gleich ob es sich um Probleme der Schlechtleistung, Bauverzögerung oder Vergütung handelt – vorbeugend zu vermeiden. Hierbei hat sich unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Baugutachtern bewährt.
In gleicher Weise stehen wir auch zur Verfügung, um die Rechte unserer Mandanten erforderlichenfalls auf dem gerichtlichen Wege durchzusetzen.