Mediation / Schlichtung

Im Wissen um die meist langwierigen, kostenintensiven und im Ergebnis für beide Parteien häufig unbefriedigenden Verfahren vor den staatlichen Gerichten hat es sich unsere Kanzlei zur Aufgabe gemacht, eine Alterna-tive zur Konfliktbewältigung anzubieten.
Im Rahmen der Mediation oder Schlichtung sollen Konflikte frühzeitig entschärft und die Parteien bei der Findung eigenverantwortlicher Lösungen aktiv begleitet werden. Der Mediator oder Schlichter entscheidet nicht, sondern er vermittelt zwischen den Parteien mit dem Bestreben einen Ausgleich der Interessen derart zu erreichen, daß beide Parteien als Verhandlungspartner auf gleicher Ebene ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielen. Selbstverständlich kann der Schlichter auf Wunsch der Parteien auch einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, den die Parteien dann als verbindlich vereinbaren können.

Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei:

Rechtsanwältin Steinforth