Kommunalrecht
Das Kommunalrecht bildet einen wichtigen Grundlagen- und Querschnittsbereich nicht nur für die Tätigkeit kommunaler Unternehmen. Auch private Unternehmen können z.B. im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren oder bei Zusammenarbeit mit kommunalen Geschäftspartnern mit kommunalrechtlichen Problemstellungen konfrontiert sein. Die Betreuung unserer Mandanten schließt daher eine umfassende Beratung in relevanten Bereichen des Kommunalrechts mit ein.
Darüber hinaus werden Kommunen und Zweckverbände sowie Aufsichtsbehörden in allen Fragen des Kommunalrechts unmittelbar beraten. Das umfaßt insbesondere das Kommunalverfassungsrecht, das Haushaltsrecht und Probleme der kommunalen Zusammenarbeit. Wir unterstützen kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Durchsetzung ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte und beraten sie bei der Führung ihrer Unternehmen bzw. Verwaltung ihrer Beteiligungen.