GrundstücksrechtErwerb und Veräußerung von Immobilien sind häufig von existenzieller Be-deutung und immer wieder mit Risiken verbunden. Frühzeitige Beratung, vor allem bei der individuellen Vertragsgestaltung, helfen Risiken zu minimieren.
Aus diesem Grunde nehmen wir an Vertragsverhandlungen teil, beraten hinsichtlich der Vertragsinhalte und fertigen den Bedürfnissen der Parteien angepaßte Verträge. Ebenso unterziehen wir vorgelegte Vertragsentwürfe einer kritischen Prüfung und begleiten unsere Mandanten im Bedarfsfall zu den Beurkundungen.
In gleicher Weise vertreten und unterstützen wir bei grundbuchrechtlichen Fragen, Ansprüchen wegen Mängeln und erforderlichenfalls bei der Rückabwicklung von Grundstücksverträgen.
Zu unserem Aufgabenspektrum gehört auch die Gestaltung von Erbbaurechts- und Dienstbarkeitsverträgen.