Bergrecht

Die inhaltliche Bandbreite unserer Tätigkeit im Bergrecht erstreckt sich von der Aufstellung der Betriebspläne, ihrer gerichtlichen Durchsetzung bis zur Umsetzung der Vorhaben, einschließlich der Grundabtretungs-verfahren. Darin eingeschlossen ist die Lösung der im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung stehende Probleme, wie zum Beispiel die Abwehr von Abgaben, sowie wasser-, naturschutz- und immissions-schutzrechtliche Aspekte.
 
Die mehr als 12-jährige Beratungspraxis der Kanzlei umfaßt die Begleitung von Bergbautreibenden in Verhandlungen mit den zuständigen Bergämtern und Ministerien ebenso wie die Prozeßvertretung. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit verfügen wir über reichhaltige Erfahrungen in allen relevanten Bereichen der Rohstoffgewinnung. Selbstverständlich ist auch die Kompetenz bei der landesplanerischen Absicherung von Gewinnungsbetrieben und den hierdurch berührten verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Belangen.
 
Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei:
 
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dammert
Rechtsanwältin Tolkmitt
Rechtsanwalt Dr. Rieger