Bau- und Planungsrecht

In allen Bereichen des weit verzweigten öffentlichen Bau- und Planungsrechts betreuen wir öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie betroffene private oder kommunale Unternehmen.

Kommunale Planungsträger werden bei der Realisierung ihrer eigenen Bauleitplanung umfassend beraten. Dazu unterstützen wir Kommunen bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren und entwickeln Strategien, um Planungen rechtlich abzusichern. Im Bereich der Raumordnung, Regional- und Fachplanung konzentriert sich die Tätigkeit auf die Vertretung von Vorhabenträgern. Deren Betreuung umfaßt das gesamte Verfahren, vom Beginn der planerischen Überlegungen bis zur Bestandskraft der konkreten Pläne.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Begleitung der Planung, Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen, einschließlich der Bodenordnung und Erschließung. Gewerbliche Bauherren werden im Rahmen der Bau-genehmigungsverfahren oder beim Abschluß von Erschließungs-verträgen umfassend betreut. Das Gleiche gilt für die Beteiligten in den besonderen Verfahren zur Enteignung und Entschädigung.

Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dammert
Rechtsanwältin Tolkmitt