Architekten- und Ingenieurrecht
Unser Beratungs- und Vertretungsspektrum im Architekten- und Ingenieurrecht reicht von der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung von Honoraransprüchen bis zur Abwehr von Haftungsansprüchen. Vor dem Hintergrund zunehmender Insolvenzen bei den Bauunternehmen nimmt die haftungsrechtliche Inanspruchnahme der Architekten zu. Die Abschätzung und Begrenzung möglicher Haftungsrisiken gehört daher zu unserem Aufgabenbereich.
Wir begleiten unsere Mandanten während der gesamten Vertragsabwicklung, gleich ob der Vertrag ordnungsgemäß oder vorzeitig beendet wird. Wir unterstützen bei der Erstellung prüffähiger Schlußrechnungen, insbesondere bei Abrechnungen von erbrachten und nicht erbrachten Leistungen nach § 649 BGB bei gekündigten Verträgen. In gleicher Weise übernehmen wir zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten deren Prozeßvertretung.