| Abgabenrecht
Das Abgabenrecht ist sowohl für die öffentliche Hand, als auch für abgabenpflichtige Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Dementsprechend betreuen wir Kommunen, Zweckverbände und Versorgungsunternehmen sowohl als Abgabengläubiger als auch als von der Abgabenpflicht betroffene Abgabenschuldner.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung von Kommunen, Verbänden und Versorgungsunternehmen in allen Stadien der Abgabenerhebung. Dies umfaßt einerseits die Vorbereitung notwendiger Entscheidungen innerhalb der Planungs- und Entscheidungsphase. Dem gegenüber steht in der Aufwendungs-, Verteilungs- sowie Heranziehungsphase die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Entgelterhebung im Mittelpunkt. Struktur- und Entgeltmodelle werden im Auftrag unserer Mandanten regelmäßig an die aktuelle Rechtsprechung angepaßt bzw. auf der Grundlage gerichtlicher Entscheidungen neu entwickelt.
Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei:
Rechtsanwältin Tolkmitt
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