Abfall-/ Bodenschutzrecht

Das Abfall- und das Altlastenrecht bilden einen langjährigen Schwerpunkt unserer beratenden und forensischen Tätigkeit.

Wir betreuen gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie private und kommunale Unternehmen der Entsorgungswirtschaft bei der Entwicklung und Umsetzung von Abfallentsorgungskonzepten sowie bei der Planung und Realisierung von Abfallbehandlungs- und Abfall-verwertungsanlagen. Hierzu gehört die Ausarbeitung von Entsorgungsverträgen oder abfallrechtlicher Zweckvereinbarungen ebenso wie die Unterstützung im Rahmen konkreter Vertrags-verhandlungen und Vergabeverfahren und die Begleitung der Errichtung und des Betriebes der technischen Anlagen.

Für die Umsetzung von Investitionsvorhaben analysieren wir insbesondere die bodenschutzrechtlichen Problemstellungen und entwickeln die erforderlichen Konzepte, um die aus vorhandenen Altlasten resultierenden rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken zu entschärfen bzw. zu beseitigen.

Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dammert
Rechtsanwalt Dr. Rieger