Umweltrechtliche Fragen können jedes Unternehmen und auch öffentliche Vorhabenträger in erheblichem Maße betreffen und die Umsetzung von Vorhaben beeinflussen. Besonders die Genehmigung für industrielle Anlagen stellt sich aufgrund des hohen Schutzniveaus, das sich aus den gemeinschaftsrechtlichen, nationalen gesetzlichen und sonstigen Regelwerken ergibt, als immer komplexere Herausforderung dar. Die Kernbereiche des Umweltrechts sind deshalb ein weiteres Spezialgebiet unserer Kanzlei. Vorhabenträger und Anlagenbetreiber werden in enger fachübergreifender Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros und Fachgutachtern beraten und betreut. Dabei sehen wir unsere Aufgabe in der Erarbeitung von Lösungen für rechtliche Probleme und Konflikte, damit das betreffende Vorhaben erfolgreich realisiert werden kann. Ziel ist die Transformation technischer und wirtschaftlicher Vorgaben in realisierbare Umsetzungsstrategien. Erforderliche Genehmigungen sollen zeitnah, rechtssicher und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Anforderungen erteilt und ausgenutzt, Nebenbestimmungen und Auflagen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Dafür schaffen wir auch eine gemeinsame Verständigungsebene zwischen dem Vorhabenträger, den technischen Beratern und den Genehmigungsbehörden. Ist ein Rechtsstreit nicht vermeidbar (z.B. bei Drittanfechtungen), vertreten wir die Interessen auf allen gerichtlichen Ebenen.

Abfallrecht

Das Abfall- und das Altlastenrecht bildet einen langjährigen Schwerpunkt unserer beratenden und forensischen Tätigkeit. Wir betreuen gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie private und kommunale Unternehmen der Entsorgungswirtschaft bei der Entwicklung und Umsetzung von Abfallentsorgungskonzepten sowie bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von Abfallbehandlungs- und Abfallverwertungsanlagen. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung von Entsorgungsverträgen oder abfallrechtlicher Zweckvereinbarungen sowie die Unterstützung im Rahmen konkreter Vertragsverhandlungen und Vergabeverfahren und die Begleitung bei Errichtung und Betrieb der technischen Anlagen.

© Dr. Dammert & Steinforth

© Petair – Fotolia.com

Bodenschutzrecht

Für die Umsetzung von Investitionsvorhaben analysieren wir die bodenschutzrechtlichen Randbedingungen und entwickeln die erforderlichen Konzepte, um die aus vorhandenen Altlasten oder etwaigen schädlichen Bodenveränderungen resultierenden rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken zu entschärfen bzw. zu beseitigen. Außerdem beraten wir beim Abschluss von Sanierungsvereinbarungen oder im Zusammenhang mit Sanierungsanordnungen sowie bei Auseinandersetzungen zum Störerausgleich.

Immissionsschutzrecht

Wir beraten sowohl Vorhabenträger als auch Genehmigungsbehörden in Genehmigungsverfahren und vertreten im Konfliktfall unsere Mandanten in gerichtlichen Verfahren. Insbesondere in den Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleisten wir ein zielführendes Verfahrensmanagement. Ferner sind wir für Genehmigungsinhaber tätig, die Überwachungsmaßnahmen (nachträgliche Anordnung), immissionsschutzrechtlichen Betriebsuntersagungen oder Stilllegungsverfügungen ausgesetzt sind.

© Dr. Dammert & Steinforth

© Dr. Dammert & Steinforth

Naturschutzrecht

Zunehmend gewinnen naturschutzrechtliche Fragen in Planfeststellungs-, Genehmigungs- und sonstigen Planungsverfahren an Bedeutung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für den Flächennaturschutz (Natura 2000 mit Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebieten) und für den Artenschutz. Deshalb unterstützen wir zuständige Behörden, Planer und Fachgutachter bereits frühzeitig bei der Projektplanung und der Vorbereitung von Genehmigungsverfahren. Unser Verständnis auch für naturschutzfachliche Zusammenhänge und der ständige Austausch mit Planern und Fachgutachtern garantiert die Erfüllung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen.

Wasserrecht

Zum Schutz der Gewässer wurde auf gemeinschaftlicher und auf nationaler Ebene ein komplexes und strenges Bewirtschaftungssystem errichtet. Die fortlaufende Rechtssetzung auf europäischer und nationaler Ebene baut dieses System weiter aus. Sämtliche wasserwirtschaftlich relevanten Vorhaben (etwa Gewässerbenutzung, Hochwasserschutz, Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung) werden hieran gemessen. Wir beraten Unternehmen in wasserrechtlichen Verfahren, u. a. bei der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung für die Benutzung von Gewässern in wasserrechtlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren und insbesondere auch im Hochwasserschutz. Soweit erforderlich, stehen wir unseren Mandanten auch bei der Durchsetzung von Zwangsrechten und in Enteignungsverfahren mit wasserwirtschaftlichem Hintergrund beratend zur Seite.

© Dr. Dammert & Steinforth

Referenzen:

  • Lausitz Energie Bergbau AG
  • Basalt-Actien-Gesellschaft Hartsteinwerke Bayern-Mitteldeutschland
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
  • Heidelberger Sand und Kies GmbH
  • ROMONTA GmbH
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
  • GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH
  • Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
  • Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW
  • Schwalm-Eder-Kreis
  • CASEA GmbH

Ihre Ansprechpartner sind: