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Privates Baurecht

Ein Bauvorhaben durchläuft regelmäßig mehrere Phasen, von der Planung über die Bauphase bis hin zur Mängelbeseitigung. Hierbei können sich eine Reihe rechtlicher Fragen stellen. Unsere anwaltliche Vertretung beginnt daher mit der vorausschauenden und umfassenden Gestaltung der Bauverträge in der Planungs- und Ausführungsphase. Wir beraten und betreuen während der Bauablaufphase, der Bauabnahme und der sich daran anschließenden Gewährleistungsphase mit dem Ziel, mögliche Streitigkeiten – gleich ob es sich um Probleme der Schlechtleistung, der Bauverzögerung oder der Abrechnung handelt – vorbeugend zu vermeiden. Hierbei hat sich unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Baugutachtern bewährt. Selbstverständlich stehen wir auch zur Verfügung, um die Rechte unserer Mandanten erforderlichenfalls auf dem gerichtlichen Wege durchzusetzen.

Architekten- und Ingenieurrecht

Unser Beratungs- und Vertretungsspektrum im Architekten- und Ingenieurrecht reicht von der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung von Honoraransprüchen bis zur Abwehr von Haftungsansprüchen. Vor dem Hintergrund vermehrter Insolvenzen bei Bauunternehmen nimmt die haftungsrechtliche Inanspruchnahme der Architekten zu (Stichwort: gesamtschuldnerische Haftung). Die Abschätzung und Begrenzung möglicher Haftungsrisiken gehört daher ebenso zu unserem Aufgabenbereich. Wir begleiten unsere Mandanten während der gesamten Vertragsabwicklung. Wir unterstützen bei der Erstellung prüffähiger Schlussrechnungen, insbesondere bei der Abrechnung von erbrachten und nicht erbrachten Leistungen nach § 649 BGB bei gekündigten Verträgen. In gleicher Weise übernehmen wir zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten die Prozessvertretung.

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Referenzen:

  • Zoo Leipzig GmbH
  • HDR GmbH
  • Schwalm-Eder-Kreis
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
  • Amiblu GmbH
  • WGF-Wohnungsgesellschaft mbH Frankenberg